Wurzelspitzenresektion
Was sie ist und wann sie angezeigt ist
Die Wurzelspitzenresektion (WSR) ist ein Standardoperationsverfahren zur chirurgischen Zahnerhaltung. Durch die Abtragung der Wurzelspitze, Entfernung des entzündlich veränderten Gewebes und den bakteriendichten Abschluss des Wurzelkanals sollen Infektionen unter Erhalt des Zahnes beseitigt werden.
Indikationen
Der Zahnarzt nimmt einen solchen operativen Eingriff vor, wenn ein chronisch entzündlicher Prozess im Bereich der Wurzelspitze nicht durch eine herkömmliche Wurzelbehandlung abklingt oder eine solche nicht möglich ist, ferner wenn sich im Röntgenbild Veränderungen zeigen, die einer feingeweblichen Untersuchung und damit Gewebsentnahme bedürfen.
Weitere Indikationen für die Wurzelspitzenresektion können sein: abnorme Wurzelverhältnisse, Zahnverletzungen (z.B. Wurzelfraktur), Zysten, Tumorverdacht, Komplikationen bei der Wurzelbehandlung wie zum Beispiel Nichtaufbereitbarkeit des Wurzelkanals, nicht entfernbare, abgebrochene Wurzelkanalinstrumente, überpresstes Wurzelfüllmaterial.
Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Zahn erhaltungswürdig ist, das heißt nach der Operation mit einer Füllung oder Überkronung bleibend versorgt werden kann.
Gegenanzeigen
Nicht durchgeführt werden sollte ein solcher Eingriff, wenn der Allgemeinzustand des Patienten diesen nicht zulässt, der Zahn den Gesamtzustand des Gebisses nicht verbessert oder bereits eine weit reichende Zerstörung des Zahnhalteapparates bzw. der Wurzel eingetreten ist. In diesen Fällen ist die Extraktion des Zahnes die geeignete Therapiemaßnahme.